Eine anlässlich der Scheidung zwischen Eheleuten getroffene Vereinbarung über die Rückführung gemeinsam aufgenommener Bankkredite, hat nur interne Wirkung. Für die kreditgebende Bank ist es rechtlich ohne Bedeutung, dass sich ein Ehegatte verpflichtet hat, ein Darlehen alleine abzubezahlen. Die bloße Mitteilung der Eheleute, wie sie die monatlichen Zahlungen zwischen sich aufgeteilt haben, führt daher nicht zur Schuldbefreiung gegenüber dem Geldinstitut. Kommt der sich zur alleinigen Darlehensrückführung verpflichtende Ehegatte seinen Zahlungen nicht nach, kann sich die Bank ohne weiteres an den anderen Gesamtschuldner halten.
Urteil des LG Coburg vom 04.11.2008
Aktenzeichen: 23 O 426/08
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