Bei einer GmbH, deren Alleingesellschafterin eine Kommanditgesellschaft ist, ist deren persönlich haftender Gesellschafter oder deren Bevollmächtigter berechtigt, den Geschäftsführer der GmbH abzuberufen. Für die Maßnahme ist auch kein Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH erforderlich, da die organschaftlichen Rechte in einer solchen GmbH von den entsprechenden Vertretern der Kommanditgesellschaft als Geschäftsführungsmaßnahme wahrgenommen werden.
Urteil des BGH vom 20.10.2008
Aktenzeichen: II ZR 107/07
NJW 2009, 293
BGHR 2009, 182