Gibt ein Autofahrer anlässlich einer Verkehrskontrolle gegenüber der Polizei an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren, kann ihm die Verkehrsbehörde wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr den Führerschein entziehen. Der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) bedarf es in einem solchen Fall nicht. Nach den geltenden Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung würde ein Gutachter zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Urteil des BVerwG vom 26.02.2009
Aktenzeichen: 3 C 1.08
Pressemitteilung des BVerwG