Ein Ehegatte, der trotz intakter Ehe ein intimes Verhältnis mit einem neuen Partner eingeht, verliert in der Regel seine Unterhaltsansprüche nach einer Trennung oder Scheidung. Für das Oberlandesgericht Zweibrücken kann allein aus dem Umstand, dass die Ehegatten seit neun Jahren keine geschlechtlichen Kontakte mehr miteinander hatten, nicht geschlossen werden, dass die Ehe gescheitert ist.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 07.11.2008
Aktenzeichen: 2 UF 102/08
OLGR Zweibrücken 2009, 135