Wer beim Abschluss einer Hausratversicherung Vorschäden nicht angibt, riskiert, dass er im Schadensfall leer ausgeht. In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall hatte eine Frau zwei frühere Einbrüche in ihre Wohnung nicht angegeben. Als ihr mitversicherter Sohn auf einer Fernreise ausgeraubt wurde, verweigerte die Versicherung wegen des arglistigen Verhaltens beim Abschluss des Vertrags die Leistung.
Die Versicherungsnehmerin berief sich darauf, das Ausfüllen des Versicherungsantrags dem Versicherungsvertreter überlassen zu haben, der sie nicht nach Vorschäden gefragt habe. Wer sich um die inhaltliche Richtigkeit der Angaben nicht kümmert, ist – so das Gericht – selbst schuld.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 24.07.2008
Aktenzeichen: 3 U 68/08
OLGR Frankfurt 2009, 48
Tipp: Hausratversicherungen werden mit oder ohne SB angeboten. Bei Abschluss eines Vertrages mit Selbstbeteiligung lassen sich Beiträge sparen. Wer im Schadensfall keine Selbstbeteiligung zahlen will, der sollte lieber ein Angebot ohne SB wählen. Hier finden Sie weitere Infos sowie einen umfassenden Online-Vergleich. Wer beim Kauf eines Hauses im Ausland vollumfänglich beraten sein möchte, z.B. beim Kauf von Immobilien auf Mallorca, der sollte sich an einen kompetenten Immobilienmakler wenden. Themen wie die Hausratversicherung etc. sind pro Land individuell zu betrachten.