Kostenlose Zugaben zu einem entgeltlichen Angebot sind wettbewerbsrechtlich zulässig, soweit bei einem Durchschnittsverbraucher nicht der Eindruck entsteht, er brauche, um die Zugabe in Anspruch nehmen zu können, überhaupt nichts zu bezahlen.
Dementsprechend erklärte das Oberlandesgericht Köln folgende Werbeanzeige eines Autohändlers für gesetzeskonform: „Wir bieten Ihnen einen Winter-Check für 15 EUR und schenken Ihnen dazu auch noch einen Gutschein für einen kostenlosen Wintercheck, den Sie für ein weiteres Auto gleich welcher Marke nutzen können.“ Für die angesprochenen Verbraucher war klar, dass sie 15 Euro zu zahlen haben, bevor sie die Gratis-Zugabe des weiteren Winter-Checks in Anspruch nehmen können. Somit war die beanstandete Werbung verständlich und deutlich.
Beschluss des OLG Köln vom 30.12.2008
Aktenzeichen: 6 W 180/08
JurPC Web-Dok. 71/2009