Steht es laut einem arbeitsvertraglich wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er in einem bestimmten Monat des Kalenderjahres Weihnachtsgeld zahlt, kann ein gekündigter Arbeitnehmer die Zahlung nur verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch bestand. Ein anteiliger Anspruch für jeden Monat des zuvor beendeten Arbeitsverhältnisses besteht ohne ausdrückliche Regelung in derartigen Fällen nicht.
Urteil des BAG vom 10.12.2008
Aktenzeichen: 10 AZR 15/08
NJW 2009, 1369