Der Käufer eines neuen Cabrios der Luxusklasse muss es nicht hinnehmen, wenn bereits bei einer Geschwindigkeit ab 60 km/h lästige Pfeifgeräusche auftreten. Scheitern mehrere Nachbesserungsversuche des Händlers, kann der Käufer den Kaufpreis (hier 98.000 Euro) zurückverlangen. An dem einmal entstandenen und auch geltend gemachten Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags ändert nachträglich auch nichts, dass im Prozess ein Sachverständiger die automatisch ausfahrende Stabantenne des Fahrzeugs als Ursache für das lästige Geräusch ausmachte und die entsprechende Umrüstung mit 3.700 Euro vergleichsweise billig gewesen wäre.
Urteil des LG Coburg vom 18.11.2008
Aktenzeichen: 22 O 513/07
RdW 2009 Heft 4/2009, Seite VI