Stellt ein Lkw-Fahrer seinen Lkw auf dem rechten Seitenstreifen der Autobahn ab, um dann als Fußgänger vom Mittelstreifen aus verlorene Fahrzeugladepapiere aufzusammeln, und veranlasst er dadurch eine Ausweichreaktion eines Pkw-Fahrers, die zur Kollision mit einem anderen Pkw führt, der wegen des rechts stehenden Lkws den Fahrstreifen gewechselt hat, so ist die Haftpflichtversicherung des Lkws für den entstandenen Schaden einstandspflichtig. Der Unfall ist bei einem derartigen Hergang noch dem Gebrauch und auch dem Betrieb des Lkws zuzurechnen, wie es die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) fordern.
Urteil des OLG Hamm vom 24.11.2008
Aktenzeichen: 6 U 105/08
DAR 2009,201
OLGR Hamm 2009, 195