Die Beseitigung von Schwalbennestern an einer Hausfassade verstößt gegen das Naturschutzgesetz. Wer trotzdem von den Zugvögeln angelegte Nistplätze entfernt, kann von der Behörde angehalten werden, Kunstnester anzubringen, damit die Vögel nach ihrer Rückkehr aus dem Süden wieder entsprechende Niststätten vorfinden. So verurteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Unternehmer, der von seiner Hausfassade 70 Mehlschwalbennester beseitigt hatte, zur Anbringung von 30 künstlichen Niststätten im Wert von ca. 2.000 Euro.
Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2009
Aktenzeichen: 25 K 64/09
Wirtschaftswoche Heft 15/2009, Seite 101