Verstößt ein Arbeitnehmer in eklatanter Weise gegen gesetzliche Vorschriften und gefährdet er damit die Gesundheit von Kunden, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Ein in einer Supermarkt-Kette beschäftigter Metzgermeister wurde dabei erwischt, wie er industrieverpacktes Grillfleisch mit einem verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hat. Das Landesarbeitsgericht Köln erklärte die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam. Mit seinem Verhalten hatte der Metzger die Kunden getäuscht, den Ruf seines Arbeitgebers geschädigt und sich überdies strafbar gemacht. Auch die lange Betriebszugehörigkeit des Metzgermeisters half ihm nicht, da er bereits früher durch vergleichbare Unregelmäßigkeiten aufgefallen war.
Urteil des LAG Köln vom 19.01.2009
Aktenzeichen: 5 Sa 1323/08
Betriebs-Berater 2009, 1125