Wird einem Lehrer die Beamtenlaufbahn verwehrt, weil er sich in einer linksextremistischen Initiative engagiert hat und wird dieses Berufsverbot vom zuständigen Gericht als grundrechtswidrig aufgehoben, muss das Gericht dem Beamtenanwärter wegen entgangenen Gehalts und entgangener staatlicher Ansprüche Schadensersatz leisten.
Urteil des LG Karlsruhe vom 28.04.2009
Aktenzeichen: 2 O 362/08
Pressemitteilung des LG Karlsruhe