Ist bei einer 8-tägigen Ostseekreuzfahrt, die von Kiel über Visby, Tallinn, St. Petersburg, Stockholm und Kopenhagen wieder zurück nach Kiel führen sollte, das Anlaufen des Hafens von Stockholm mit einem 17-stündigen Aufenthalt vorgesehen und fällt dieser aus, kann der Reisende den Reisepreis um 25 Prozent mindern. Bei der Höhe der Reisepreisminderung berücksichtigte das Amtsgericht München insbesondere, dass die Reise lediglich acht Tage dauerte und dass nur vier große Städte angelaufen werden sollten. Mit Stockholm sei damit eines der Highlights weggefallen.
Urteil des AG München vom 01.04.2009
Aktenzeichen: 262 C 1337/09
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