Eltern verlieren ihren Anspruch auf das staatliche Kindergeld, wenn ihr Sohn nach Abschluss des Zivildienstes ein soziales Jahr im Ausland macht. Kindergeld für diese Zeit kann nur gewährt werden, wenn das ausländische soziale Jahr anstelle des Zivildienstes absolviert wird.
Urteil des BFH vom 17.12.2008
Aktenzeichen: III R 62/06
NWB 2009, 1891