Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet über das Portal spickmich.de benoten. Das ergibt sich aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit. Mit dieser in allen Medien Aufsehen erregenden Entscheidung wies der Bundesgerichtshof die Klage einer Lehrerin aus dem westfälischen Moers zurück, mit der diese die Löschung einer negativen Beurteilung durch einen Schüler erreichen wollte. Die betroffene Lehrerin will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Hinweis: Bei dem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Es hat daher für andere Bewertungsportale im Internet keine grundsätzliche Bedeutung.
Urteil des BGH vom 23.06.2009
Aktenzeichen: VI ZR 196/08
Betriebs-Berater 2009, 1425