Eine Baugenehmigung für eine Produktionshalle darf nicht erteilt werden, wenn von dieser Gummigerüche ausgehen würden, die an 25 Prozent der Jahresstunden in der Umgebung eines 120 Meter entfernten Wohnhauses wahrnehmbar sind. Durch die mit der Produktion verbundenen Geruchsimmissionen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz das Maß des Zumutbaren überschritten.
Urteil des VG Koblenz vom 19.05.2009
Aktenzeichen: 1 K 1716/07.KO
JURIS online