Eine strafbare Fahrerflucht liegt nicht vor, wenn ein Unfallbeteiligter erst nach dem Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall erfährt und sich gleichwohl weiter vom Unfallort entfernt.
Beschluss des OLG Hamburg vom 27.03.2009
Aktenzeichen: 3-13/09 (Rev)
DAR 2009, 404