Bei der berufsbedingten Begründung eines zweiten Wohnsitzes steht dem Steuerpflichtigen in den ersten drei Monaten eine Verpflegungspauschale von täglich 24 Euro zu. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln lebt dieser Anspruch erneut auf, wenn ein Wochenendpendler den Zweitwohnsitz wegen einer zeitweisen Verlegung seiner Tätigkeit (hier Gastprofessur) für längere Zeit (hier 10 Monate) nicht nutzt. Bei der Rückkehr in die Zweitwohnung ist die Versorgungssituation mit dem Beginn der auswärtigen Tätigkeit vergleichbar.
Urteil des FG Köln vom 11.12.2008
Aktenzeichen: 15 K 3336/08
AuA 2009, 359
NWB 2009, 1397