Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat ein möglicherweise weitreichendes Urteil zum Thema Warenverkehrsfreiheit erlassen. Bislang müssen aus dem Ausland importierte Kraftfahrzeuge noch eine Prüfung durch den „TÜV“ durchlaufen, bevor sie die Zulassung für den deutschen Straßenverkehr erhalten. Dabei orientieren sich die Prüfer an den – oftmals strengeren – deutschen Prüfkriterien. Damit könnte jetzt Schluss sein, wenn das Kfz aus dem EU-Ausland importiert wurde.
Die Stuttgarter Richter gaben der Klage eines Motorradhalters statt, der eine Betriebserlaubnis für sein mit Fünf-Speichen-Carbon-Kunststoffrädern des britischen Herstellers DYMAG ausgestattetes Motorrad beantragt hatte. Die Behörde lehnte den Antrag mit dem Argument ab, es existierten in Deutschland keine anerkannten Prüfkriterien für derartige Räder. Deshalb könnten sie nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Weigerung der Zulassungsbehörde, solche Räder, die in Großbritannien und den Niederlanden im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen, auch in Deutschland zuzulassen, verstößt – so das Gericht – gegen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit. Wenn die Behörden eines EU-Mitgliedstaates die Zulassung eines in anderen EU-Staaten legalen Produkts verbieten wollen, müssen sie den Nachweis erbringen, dass das Produkt gefährlich ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil des VG Stuttgart vom 01.07.2009
Aktenzeichen: 8 K 1815/08
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