Wird in ein Internetforum von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto eingestellt, durch dessen Veröffentlichung die Marken- und Urheberrechte eines Unternehmens verletzt werden, kann der Betreiber des Forums nicht auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er das beanstandete Foto unverzüglich nach einem entsprechenden Hinweis des Rechteinhabers beseitigt hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und es anschließend zu keiner erneuten Rechtsverletzung mehr gekommen ist. Zu weitergehenden Vorkehrungen ist der Forumbetreiber weder vor noch nach der Rechtsverletzung verpflichtet.
Urteil des OLG Hamburg vom 04.02.2009
Aktenzeichen: 5 U 180/07
JurPC Web-Dok. 173/2009
VuR 2009, 278