Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg darf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (hier „Taxischein“) nicht wegen einer bestehenden Schwerhörigkeit des Berechtigten abgelehnt oder entzogen werden. Ein Gutachter bestätigte der betroffenen Taxifahrerin, dass auch eine fortgeschrittene Schwerhörigkeit von über 60 Prozent seit der Einführung volldigitaler Hörsysteme im Jahr 2004 ohne weiteres ausgeglichen werden kann. Die bisher von den Verwaltungsbehörden praktizierte Ablehnung einer Kompensation von Schwerhörigkeit durch Hörgeräte ist danach nicht mehr haltbar.
Urteil des OVG Brandenburg vom 26.03.2009
Aktenzeichen: 1 B 9.07
DAR 2009, 474