Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verwehrte einem Beamten die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme am Bezirkskongress der Zeugen Jehovas. Einem Beamten kann nach der einschlägigen Sonderurlaubsverordnung zwar Sonderurlaub für die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag sowie am Deutschen Katholikentag gewährt werden, weil diesen Veranstaltungen über den religiösen Charakter hinaus eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Bei einem Bezirkskongress der Zeugen Jehovas ist dies jedoch nicht der Fall.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.06.2009
Aktenzeichen: 10 A 10042/09.OVG
LKRZ 2009, 316