Der Betreiber der Verkaufsplattform eBay ist berechtigt, den Account eines Unternehmens zu sperren, wenn über dessen Zugang mehrmals in eklatanter Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, dass ein Mitarbeiter den Zugang in unberechtigter Weise für private Geschäfte genutzt hat. Bei – wie hier – besonders schwerwiegenden Verstößen bedarf es keiner vorherigen Abmahnung durch eBay.
Das betroffene IT-Unternehmen konnte sich auch nicht darauf berufen, wirtschaftlich auf die Verkäufe über eBay angewiesen zu sein. Das Brandenburgische Oberlandesgericht zählte zu dem für das betroffene Unternehmen sachlich relevanten Markt auch sämtliche Online-Shops, Internetplattformen und Online-Marktplätze. Insgesamt hat eBay hier höchstens einen Marktanteil von einem Drittel. Der von eBay ausgeschlossene Händler muss daher seine Verkaufsaktivitäten auf andere Bereiche des Internets verlagern.
Urteil des OLG Brandenburg vom 17.06.2009
Aktenzeichen: Kart W 11/09
JurPC Web-Dok. 190/2009
GRUR-RR 2009, 318