Wer während des Münchner Oktoberfestes in der Nähe des Festplatzes mit seinem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss ständig mit Betrunkenen rechnen, die unvorsichtig die Straße überqueren. Eine Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h ist daher in der Regel zu hoch. Dementsprechend blieb eine Motorradfahrerin auf der Hälfte ihres Schadens sitzen, nachdem ihr ein Betrunkener bei Rot vor das Motorrad gelaufen und sie dabei gestürzt war.
Urteil des AG München vom 15.05.2009
Aktenzeichen: 331 C 22085/07
Justiz Bayern online