Droht einer mittellosen Person die Anordnung einer umfassenden Betreuung, ist ihr auf Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen und für das Verfahren ein Rechtsanwalt beizuordnen.
Beschluss des LG Münster vom 12.03.2009
Aktenzeichen: 5 T 106/09
NJW 2009, 2389