Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr Kraftstoff als der Hersteller angibt, kann der Käufer den Wagen zurückgeben. In dem vom Landgericht München entschiedenen Fall stellte ein Gutachter bei einem Mercedes Typ E 320 CDI je nach Fahrweise einen erhöhten Spritverbrauch von bis zu 35 Prozent fest. In diesem Zusammenhang wies das Gericht darauf hin, dass auch Messungen des Sachverständigen auf der Straße und nicht nur solche unter „Laborbedingungen“ anzuerkennen sind.
Ferner bemängelte der Käufer, dass der Wagen bei der Leerlaufdrehzahl von 600 U/min im Rückenbereich des Fahrersitzes deutlich fühlbare Vibrationen aufweist. Auch das wertete das Gericht bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse als erheblichen Mangel.
Urteil des LG München I vom 29.01.2009
Aktenzeichen: 4 O 6504/07
DAR 2009, 531