Der Betreiber eines Alten- und Pflegeheims warf einer angestellten Altenpflegehelferin vor, eine an Parkinson leidende Bewohnerin leichtfertig angerempelt, sie so zu Fall gebracht und anschließend nicht versorgt zu haben. Er kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Im darauf folgenden Kündigungsschutzverfahren stellten sich die erhobenen Vorwürfe als völlig haltlos heraus. Im Übrigen erwies sich die Kündigung wegen fehlender Abmahnung als unwirksam.
Trotz dieser Feststellungen wollte die Pflegerin nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten und beantragte bei Gericht die Auflösung des Arbeitsvertrags gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung. Auch diesem Antrag gab das Gericht statt. Der Arbeitgeber hatte die Mitarbeiterin zu Unrecht der Verantwortungslosigkeit bezichtigt. Bei derart extremen Vorwürfen ist zu befürchten, dass sich der Arbeitgeber in anderen Fällen ähnlich verhalten wird. Vor diesem Hintergrund war es der Arbeitnehmerin nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Urteil des VG Düsseldorf vom 29.10.2009
Aktenzeichen: 16 L 1595/09
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