Zahlt ein Selbstständiger drei Monate lang keine Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung, verliert er seinen Versicherungsschutz. Einer vorherigen Mahnung durch die Arbeitsagentur bedarf es dabei nicht. Der Versicherungsschutz kann auch nicht durch eine Nachzahlung der rückständigen Beiträge gerettet werden.
Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 05.10.2009
Aktenzeichen: 19 AL 74/08
NWB 2009, 3330