Der wegen Betreuung eines nicht ehelich geborenen Kindes unterhaltsberechtigten Mutter steht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein monatlicher Mindestbedarf in Höhe von gegenwärtig 770 Euro zu.
Urteil des BGH vom 16.12.2009
Aktenzeichen: XII ZR 50/08
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