Ein Mieter zog zwei Wochen vor Beendigung des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus und gab die Schlüssel an den Vermieter zurück. Dieser übergab die Wohnungsschlüssel daraufhin vorzeitig dem Nachmieter. Der Nachmieter zog dann sofort in die Wohnung ein. Als der ursprüngliche Mieter hiervon erfuhr, verlangte er ab diesem Zeitpunkt die bereits gezahlte Miete zurück.
Das Amtsgericht Neuruppin gab dem Mieter Recht. Zieht ein Mieter vorzeitig aus der Mietwohnung aus und überlässt der Vermieter die Wohnung einem Nachmieter zeitweise unentgeltlich oder zu einem geringeren Mietzins, so ist der frühere Mieter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Entrichtung der Miete verpflichtet.
Urteil des AG Neuruppin vom 15.01.2009
Aktenzeichen: 42 C 273/08
WuM 2009, 227