Wie andere literarische Werke können auch Gedichte urheberrechtlichen Schutz genießen. Der Verfasser kann daher die Wiedergabe seines Gedichts auf einer Internetseite gerichtlich untersagen lassen.
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 29.10.2007
Aktenzeichen: 1 W 232/07-49
JurPC Web-Dok. 197/2007