Ein Vermieter ist berechtigt, ein bestehendes Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, wenn er den Wohnraum für sich oder nahe Angehörige benötigt. Den Kreis der nahen Angehörigen hat der Bundesgerichtshof nun auch auf Neffen und Nichten ausgeweitet. Nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder sind noch so eng mit dem Vermieter verwandt, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zu ihm besteht.
Urteil des BGH vom 27.01.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 159/09
Pressemitteilung des BGH