Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann die an einen Stellenbewerber gerichtete Frage des Arbeitgebers nach einer psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung eine entschädigungspflichtige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen.
Urteil des BAG vom 17.12.2009
Aktenzeichen: 8 AZR 670/08
Wirtschaftswoche Heft 1/2010, Seite 97