Werbekampagnen, die sich aus konzeptionellen Merkmalen und einzelnen Gestaltungselementen zusammensetzen, genießen keinen selbstständigen urheberrechtlichen Schutz. Das gilt auch für ein ausgefallenes Werbekonzept, das eine Reihe besonders kreativer Einfälle kombiniert (hier Paketbeförderung ins Weltall an Bord der ISS, wo Experimente getätigt werden).
Urteil des OLG Köln vom 22.06.2009
Aktenzeichen: I-6 U 226/08
ZUM 2010, 179