Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind unverzinsliche Gesellschafterdarlehen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) mit (derzeit) 5,5 Prozent abzuzinsen. Auch Darlehen, die ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gibt, werden von dem Abzinsungsgebot erfasst. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um kapitalersetzende Darlehen handelt.
Beschluss des BFH vom 06.10.2009
Aktenzeichen: I R 4/08
jurisPR-SteuerR 5/2010, Anm. 2
Der Betrieb 2009, 2755