Wer ein Mietshaus zehn Jahre lang leer stehen lässt, kann die Ausgaben für Heizkosten und Renovierung nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn er nachweist, dass er sich ernsthaft bemüht hat, die Wohnungen zu vermieten. Diesen Nachweis hielt das Finanzgericht München nicht als erbracht, wenn der Eigentümer durch unangemessen hohe Mietpreise und unrealistische Anforderungen an die Mieter eine Vermietung praktisch unmöglich gemacht hat. Das Finanzamt verneinte daher in diesem Fall zu Recht ein ernsthaftes Vermietungsinteresse und lehnte den Werbekostenabzug ab.
Urteil des FG München vom 14.10.2009
Aktenzeichen: 1 K 845/09
EFG 2010, 325