Wer im Wege des verbotenen „Filesharings“ Musikdateien zum Herunterladen bereitstellt, muss mit einer Klage der betroffenen Verlage rechnen. Die Kosten, die der Verletzer der Urheberrechte zu tragen hat, richten sich nach der Höhe des Streitwerts. Das Landgericht setzte den Streitwert auf 50 bis 80 Euro pro bereitgestellten Musiktitel und Kläger fest. Dies führte in den Verfahren zur Festsetzung ganz erheblicher Streitwerte und daraus resultierender Anwaltsgebühren von jeweils über 2.000 Euro.
Urteile des LG Köln vom 27.01.2010
Aktenzeichen: 28 O 241/09 und 28 O 237/09
JurPC Web-Dok. 67 und 68/2010