Reifen, die zwischen zwei Jahren und vier Monaten und drei Jahren und drei Monaten vor dem Verkauf hergestellt wurden, sind mangelhaft, wenn sie ohne Hinweis auf das Alter als Neureifen verkauft werden.
Urteil des AG Starnberg vom 16.12.2009
Aktenzeichen: 6 C 1725/09
DAR 2010, 96