Gerät ein Mähdrescher auf einem Feld in Brand und hat das Feuer bereits auf das Stoppelfeld übergegriffen, muss der Halter der Landmaschine für die Kosten des notwendigen Feuerwehreinsatzes aufkommen.
Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 01.12.2009
Aktenzeichen: 5 K 997/09.NW
VRR 2010, 42