Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs stellt die Herstellung von Trägerfilmen und Druckplatten durch eine Druckerei eine Erstinvestition dar, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte dient. Sie ist daher nach dem Investitionszulagengesetz durch eine erhöhte Investitionszulage begünstigt.
Urteil des BFH vom 22.10.2009
Aktenzeichen: III R 14/07
jurisPR-SteuerR 16/2010, Anm. 4