Einem Mieter steht gegenüber der Hausverwaltung ein Schadenersatzanspruch zu, wenn die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen fehlerhaft einen Mieterwechsel mitteilt und daraufhin der Strom für die weiterhin bewohnte Wohnung abgestellt wird. Das Amtsgericht München sprach dem betroffenen Mieter u.a. Ersatz für die im Kühlschrank und der Gefriertruhe aufbewahrten und infolge der versehentlichen Stromabschaltung verdorbenen Lebensmittel zu.
Urteil des AG München vom 10.03.2010
Aktenzeichen: 212 C 16694/09
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