Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sprach gegenüber dem Betreiber einer Internetseite, von der aus ein sogenanntes Bundesliga-Manager-Spiel betrieben wurde, eine Unterlassungsverfügung wegen unerlaubten Glücksspiels aus.
An dem Spiel konnte jeder gegen Zahlung eines Spieleinsatzes von 7,99 Euro teilnehmen und eine eigene virtuelle Bundesligamannschaft zusammenstellen, für die im Anschluss an jeden Spieltag nach vorgegebenen Kriterien Punkte von einem Expertenteam vergeben wurden. Der Teilnehmer mit der am Saisonende höchsten Punktzahl konnte 100.000 Euro gewinnen.
Nach Auffassung des Gerichts wies das Spiel alle wesentlichen Merkmale eines verbotenen öffentlichen Glücksspiels im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags auf. Die Teilnahme war von einem Spieleinsatz abhängig, mit dem eine Gewinnchance erworben wurde. Die Geschicklichkeit des Teilnehmers bei der Zusammenstellung und Aufstellung seiner Mannschaft hatte letztlich nur wenig Einfluss auf die Gewinnmöglichkeit, da der weitere Verlauf des Managerspiels abhängig von künftigen, vorher nicht einschätzbaren Ereignissen an dem jeweiligen Bundesliga-Spieltag war.
Urteil des BayVGH vom 13.04.2010
Aktenzeichen: 10 CS 10.453
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