Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann ein Unternehmer die Reisekosten für die Teilnahme an einer offiziellen Delegationsreise von Regierungsmitgliedern und einem angeschlossenen Kongress (hier World Economic Forum) als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Entscheidend ist, dass die Reise überwiegend beruflich veranlasst war (z.B. Anbahnung von Geschäftskontakten). Eine Aufteilung der Kosten in einen geschäftlichen und privaten Anteil ist dann nicht vorzunehmen.
Urteil des BFH vom 09.03.2010
Aktenzeichen: VIII R 32/07
Der Betrieb 2010, 1266