Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte eine Vereinbarung in einem Kfz-Mietvertrag, wonach der Mieter für einen grob fahrlässig verursachten Unfall stets voll haftet, für unwirksam. Eine derartige Haftungsübertragung widerspricht dem Leitgedanken des geänderten Versicherungsrechts und benachteiligt den Versicherungskunden daher in unangemessener Weise.
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.01.2010
Aktenzeichen: 8 O 10700/08
R+S 2010, 145