Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss es ein Grundstückseigentümer dulden, dass der Stromversorger auf seinem Grundstück Leitungen verlegt, die der Versorgung anderer Anlieger dienen. Von dem Stromversorger kann selbst dann nicht verlangt werden, das Kabel vorrangig im Straßenbereich zu verlegen, wenn er einen Rechtsanspruch auf Genehmigung einer Leitungsverlegung im Straßenraum hat. Solange die Entscheidung der Kabelverlegung über das Privatgrundstück von sachlichen Gründen getragen und nicht schikanös ist, muss der betroffene Grundstückseigentümer die Baumaßnahme dulden.
Urteil des BGH vom 28.04.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 223/09
VersorgW 2010, 148