Erklärt ein vom Verkäufer beauftragter Makler Kaufinteressenten auf Nachfrage, die Voreigentümer des Hauses hätten sich in Spanien das Leben genommen, obwohl diese sich aber tatsächlich in dem zu verkaufenden Haus erhängt haben und ihre Leichname erst im Zustand der Verwesung entdeckt wurden, so berechtigt dies den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Urteil des OLG Celle vom 18.09.2007
Aktenzeichen: 16 U 38/07
OLGR Celle 2007, 931