Eine im bayrischen Ingolstadt ansässige Sparkasse sperrte ihre Geldautomaten für die von mehreren Direktbanken (u.a. Targobank und ING Diba) ausgegebenen VISA-Kreditkarten. Die Klage dieser Banken, die mit einer unzulässigen Wettbewerbsbehinderung begründet wurde, hatte vor dem Landgericht München zunächst keinen Erfolg (AZ: 9 HK O 9435/09).
Das Oberlandesgericht München hob das Urteil wegen einer kartellrechtlich unzulässigen Diskriminierung nun auf. Die beklagte Sparkasse Ingolstadt wurde verurteilt, ihre Geldautomatensperre für die VISA-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen.
Urteil des OLG München vom 17.06.2010
Aktenzeichen: U (K) 1607/10
Wirtschaftswoche Heft 26/2010, 95