Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht aberkannt werden, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates zweifellos ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Urteil des BVerwG vom 25.02.2010
Aktenzeichen: 3 C 15/09
DAR 2010, 340