Ein früherer Schwiegersohn, der in großem Umfang Arbeitsleistungen erbracht hat, um in dem Haus seiner Schwiegereltern eine Ehewohnung zu errichten, und dadurch den Wert des Hauses erheblich gesteigert hat, kann von den Schwiegereltern den Wert seiner Leistungen ersetzt verlangen, wenn kurz darauf die Ehe scheitert, die Eheleute die Ehewohnung aufgeben und die früheren Schwiegereltern bei einem wenig später erfolgten Verkauf des Anwesens die Wertsteigerung durch Erzielung eines höheren Verkaufserlöses realisiert haben.
Urteil des OLG Oldenburg vom 05.11.2007
Aktenzeichen: 15 U 19/07
Pressemitteilung des OLG Oldenburg