Eine Erbengemeinschaft war Erbin u.a. einer Eigentumswohnung geworden. Als trotz mehrerer Mahnungen die Rechnung der Stadtwerke nicht bezahlt wurde, klagten diese gegen einen Miterben, der die Wohnung auch selbst nutzte. Der verteidigte sich vor Gericht mit dem Argument, er sei nur einer der Erben, könne alleine nichts ausrichten und deshalb auch nicht einzeln verklagt werden.
Das Amtsgericht München ließ diese Einwände nicht gelten. Eine Erbengemeinschaft besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann also nicht selbst verklagt werden. Verklagt werden müssen daher die einzelnen Miterben. Dies muss aber nicht in einem Prozess geschehen.
Urteil des AG München vom 01.02.2010
Aktenzeichen: 231 C 12827/09
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